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Erfahren Sie, wie Sie Vermögenswirksame Leistungen (VL) und die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage optimal für Ihren Vermögensaufbau nutzen können. Dieser detaillierte Leitfaden erklärt Förderbedingungen, Anlageformen, Einkommensgrenzen (seit 2024 erhöht) und die Beantragung über die Steuererklärung.
Einleitung: Ihr Weg zum Vermögensaufbau mit staatlicher Unterstützung

In Deutschland gibt es für Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit, ihr Vermögen aufzubauen, ohne dabei allein auf eigene Ersparnisse angewiesen zu sein: die Vermögenswirksamen Leistungen (VL).
Diese kleinen, aber regelmäßigen Zahlungen vom Arbeitgeber können in Kombination mit der Arbeitnehmer-Sparzulage zu einem beachtlichen Kapitalpolster heranwachsen. Oft werden diese Leistungen aufgrund von Unkenntnis oder Komplexität nicht voll ausgeschöpft, dabei stellen sie eine einfache und effektive Methode dar, von staatlicher Förderung und einem “Bonus” vom Chef zu profitieren.
Die Nutzung von VL und der Sparzulage ist besonders reizvoll, da der Staat den Vermögensaufbau aktiv unterstützt und die Förderbedingungen seit 2024 sogar noch attraktiver geworden sind. Dies ermöglicht es einem größeren Personenkreis, von diesem finanziellen Vorteil zu profitieren und langfristig finanzielle Ziele wie den Erwerb von Wohneigentum oder den Aufbau einer Altersvorsorge zu verfolgen.
Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet detailliert, was Vermögenswirksame Leistungen sind, welche Anlageformen förderfähig sind, wie die Arbeitnehmer-Sparzulage genau funktioniert – inklusive der neuen erhöhten Einkommensgrenzen – und wie Sie diese effektiv beantragen können. Zudem erhalten Sie wichtige Hinweise zu Sperrfristen und Eigenbeteiligung, um die Förderung optimal zu nutzen und keine unnötigen Fehler zu machen. Machen Sie den ersten Schritt zu einem geförderten Vermögensaufbau!
Was sind Vermögenswirksame Leistungen (VL)?
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt des Arbeitnehmers auf ein separates Anlagekonto einzahlt. Es handelt sich hierbei nicht um eine direkte Gehaltserhöhung, sondern um eine zweckgebundene Zahlung, die explizit der Förderung des Vermögensaufbaus dient.
- Grundlage: Die gesetzlichen Grundlagen für VL finden sich im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Dieses Gesetz regelt, welche Art von Leistungen als vermögenswirksam gelten und welche Anlageformen förderfähig sind.
- Anspruch: Ein Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen kann sich aus verschiedenen Quellen ergeben:
- Tarifverträgen: Viele Branchen haben in ihren Tarifverträgen VL als festen Bestandteil verankert.
- Betriebsvereinbarungen: Unternehmen können auch auf betrieblicher Ebene Vereinbarungen treffen, die VL für ihre Mitarbeiter vorsehen.
- Individuellen Arbeitsverträgen: Einige Arbeitgeber bieten VL direkt im individuellen Arbeitsvertrag an, oft auch als attraktiver Benefit zur Mitarbeitergewinnung und -bindung.
- Ziel: Das primäre Ziel der VL ist es, den Vermögensaufbau der Arbeitnehmer zu fördern und ihnen dabei zu helfen, langfristige finanzielle Ziele zu erreichen. Es ist eine Form der indirekten Vermögensbildung, die durch die kontinuierlichen Beiträge des Arbeitgebers eine solide Basis schafft.
- Maximalbetrag: Die Höhe der monatlichen VL kann variieren. Oftmals sind es Beträge zwischen 6,65 Euro und 40 Euro pro Monat. Selbst wenn Ihr Arbeitgeber einen geringeren Betrag zahlt, ist dies eine wertvolle Grundlage, die Sie durch eigene Beiträge aufstocken und so die maximale Sparzulage sichern können.
Es ist eine Win-Win-Situation: Der Arbeitnehmer erhält einen Zuschuss zum Sparen, der Arbeitgeber kann attraktive Sozialleistungen anbieten.
Anlageformen für Vermögenswirksame Leistungen (VL)
VL können nicht einfach auf ein beliebiges Sparbuch eingezahlt werden. Das Gesetz sieht vor, dass diese Leistungen in spezifische, förderfähige Anlageformen investiert werden müssen, um den Zweck des Vermögensaufbaus zu erfüllen.
Die gängigsten und vom Staat geförderten Anlageformen sind:
- Bausparverträge:
- Dies sind die klassischen Sparverträge, die langfristig auf den Erwerb, den Bau oder die Renovierung von Wohneigentum abzielen. Das Kapital wird zinsgünstig angespart und kann später als Eigenkapital oder für ein Darlehen genutzt werden.
- Vorteil: Bietet Planungssicherheit für Wohneigentum und ist eine relativ konservative Anlagemöglichkeit.
- Beteiligungssparen (Fondssparpläne, Aktienfonds, Unternehmensbeteiligungen):
- Hierbei wird das Geld in Wertpapiere wie Aktien, Aktienfonds oder direkte Unternehmensbeteiligungen investiert. Diese Anlageform ist zwar renditestärker, birgt aber auch höhere Risiken als Bausparverträge.
- Vorteil: Potenzial für höhere Renditen durch die Partizipation am Kapitalmarkt. Besonders geeignet für langfristige Sparer, die bereit sind, Marktschwankungen in Kauf zu nehmen.
Nicht förderfähig sind hingegen einfache Sparformen wie traditionelle Sparkonten oder Lebensversicherungen. Das liegt daran, dass diese nicht den legislativen Anforderungen des 5. VermBG für den geförderten Vermögensaufbau entsprechen. Es ist entscheidend, eine Anlageform zu wählen, die den staatlichen Anforderungen genügt, um die Arbeitnehmer-Sparzulage in Anspruch nehmen zu können.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Nutzen Sie die staatliche Förderung
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine zusätzliche staatliche Förderung, die VL-Sparern gewährt wird, um den Anreiz zum Vermögensaufbau weiter zu erhöhen. Sie ist ein direkter Zuschuss vom Staat, der Ihnen für Ihre VL-Anlage gewährt wird, sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Höhe der Zulage und förderfähige Beträge
Die Höhe der Sparzulage sowie die maximal förderfähigen Einzahlungsbeträge variieren je nach gewählter Anlageform:
- Für Bausparverträge:
- Der Staat zahlt 9 % auf die jährlichen VL-Einzahlungen.
- Der maximal förderfähige Betrag liegt bei 470 € pro Jahr für Ledige und 940 € pro Jahr für verheiratete Paare.
- Dies bedeutet eine maximale jährliche Zulage von 43 € für Ledige und 86 € für Verheiratete.
- Für Beteiligungssparen (Aktienfonds, Unternehmensbeteiligungen):
- Hier beträgt die staatliche Förderung 20 % der jährlichen VL-Einzahlungen.
- Der maximal förderfähige Betrag liegt bei 400 € pro Jahr für Ledige und 800 € pro Jahr für verheiratete Paare.
- Daraus ergibt sich eine maximale jährliche Zulage von 80 € für Ledige und 160 € für Verheiratete.
Es ist zu beachten, dass diese Sätze auf die eingezahlten Beträge angewendet werden. Wenn Ihr Arbeitgeber beispielsweise nur 20 € monatlich für Beteiligungssparen zahlt (240 € jährlich), erhalten Sie 20 % von 240 €, also 48 € Sparzulage. Sie könnten aber die maximalen 400 € durch eigene Beiträge aufstocken, um die vollen 80 € Zulage zu erhalten.
Erhöhte Einkommensgrenzen seit 2024
Eine besonders positive Entwicklung ist die Anhebung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Diese Erhöhung macht die Förderung für einen deutlich größeren Personenkreis zugänglich.
- Für Bausparverträge:
- Das zu versteuernde Einkommen darf für Ledige bis zu 40.000 € und für verheiratete Paare bis zu 80.000 € betragen.
- Für Beteiligungssparen:
- Auch hier liegt die Grenze des zu versteuernden Einkommens bei 40.000 € für Ledige und 80.000 € für verheiratete Paare.
Diese signifikante Anhebung der Einkommensgrenzen ist eine Reaktion auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die allgemeine Lohnentwicklung. Sie ermöglicht es nun auch Arbeitnehmern mit einem mittleren Einkommen, von dieser attraktiven staatlichen Förderung zu profitieren und ihren Vermögensaufbau anzukurbeln. Die Arbeitnehmer-Sparzulage stellt somit einen echten \”Bonus\” für Ihr Sparen dar.
Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie muss über die jährliche Einkommensteuererklärung beantragt werden. Der Prozess ist jedoch relativ unkompliziert, sobald Sie die notwendigen Schritte kennen.
Einwilligung zur Datenübermittlung
Der erste und wichtigste Schritt ist die sogenannte Einwilligung zur Datenübermittlung.
- Was ist zu tun? Sie müssen Ihrem Anlageinstitut (z.B. Ihrer Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft) die Zustimmung erteilen, dass es die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung direkt an das Finanzamt übermittelt. Diese Bescheinigung enthält alle relevanten Informationen über Ihre VL-Einzahlungen und die entsprechende Anlageform im abgelaufenen Kalenderjahr.
- Wie? Meist können Sie dies direkt online im Kundenportal Ihres Instituts oder über ein Formular erledigen. Ohne diese Einwilligung kann das Finanzamt Ihre Ansprüche nicht prüfen.
Ankreuzen in der Steuererklärung
Sobald die Daten an das Finanzamt übermittelt wurden, ist der nächste Schritt in Ihrer Steuererklärung fällig.
- Was ist zu tun? Kreuzen Sie im Hauptvordruck Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung das entsprechende Feld für die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage an. Dieses Feld signalisiert dem Finanzamt, dass Sie einen Anspruch auf die Zulage geltend machen möchten.
- Wo? In der Regel finden Sie diesen Punkt im Bereich der Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen. Moderne Steuersoftware oder Online-Portale leiten Sie hierbei meist intuitiv.
Fristen für die Beantragung
Die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist nicht an das aktuelle Steuerjahr gebunden. Es gibt großzügige Fristen:
- Rückwirkende Beantragung: Sie können die Sparzulage bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.
- Beispiel: Im Jahr 2025 können Sie also nicht nur die Zulage für 2024 beantragen, sondern auch noch für die Jahre 2021, 2022 und 2023. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit, wenn Sie in der Vergangenheit VL erhalten, aber vergessen haben, die Zulage zu beantragen. Prüfen Sie daher unbedingt Ihre alten Steuerbescheide und Möglichkeiten!
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird Ihnen dann entweder direkt auf Ihr VL-Konto überwiesen oder mit der Steuererstattung verrechnet.
Wichtige Hinweise für VL-Sparer
Um die Vorteile von Vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmer-Sparzulage voll auszuschöpfen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.
Sperrfrist: Kapitalbindung für die Förderung
Der Staat möchte mit der Sparzulage den langfristigen Vermögensaufbau fördern, nicht kurzfristige Gewinne. Daher gibt es eine sogenannte Sperrfrist, während der Ihr angelegtes Kapital gebunden ist.
- Dauer: In der Regel müssen die VL-Anlagen sieben Jahre lang fest angelegt bleiben. Dies setzt sich zusammen aus sechs Jahren Sparphase und einem zusätzlichen Jahr Ruhephase, in dem keine weiteren Einzahlungen erfolgen.
- Konsequenz bei vorzeitiger Verfügung: Wenn Sie Ihr Kapital vor Ablauf dieser Sperrfrist entnehmen, verlieren Sie in der Regel den Anspruch auf die bereits erhaltene Arbeitnehmer-Sparzulage. Das Finanzamt kann diese dann zurückfordern. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. die Heirat, Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr oder dauerhafte Erwerbsunfähigkeit, bei denen eine vorzeitige Verfügung ohne Verlust der Zulage möglich ist. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Anlageinstitut.
Eigenbeteiligung: Den vollen Bonus sichern
Viele Arbeitgeber zahlen nicht den maximal förderfähigen Betrag an Vermögenswirksamen Leistungen (z.B. nur 6,65 € oder 26 € monatlich). Hier können Sie durch eigene Initiative den vollen Nutzen ziehen.
- Was ist zu tun? Wenn Ihr Arbeitgeber weniger als den maximal förderfähigen Betrag (z.B. 400 € für Beteiligungssparen oder 470 € für Bausparen pro Jahr) zahlt, können Sie die Differenz aus eigenen Mitteln aufstocken.
- Vorteil: Durch diese Eigenbeteiligung stellen Sie sicher, dass Sie die maximale Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten, sofern Sie die Einkommensgrenzen erfüllen. Das ist eine kluge Strategie, um das Optimum aus der staatlichen Förderung herauszuholen. Die zusätzlichen Zahlungen erfolgen dann meist über einen Abzug vom Netto-Lohn oder per Dauerauftrag direkt auf das VL-Konto.
Durch die Beachtung dieser Punkte stellen Sie sicher, dass Ihre VL-Anlage nicht nur sicher ist, sondern auch maximal von allen Fördermöglichkeiten profitiert.
Digitale Verwaltung und Optimierung Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen
Mit der fortschreitenden Digitalisierung wird auch der Umgang mit Vermögenswirksamen Leistungen immer einfacher und transparenter. Viele Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen bieten inzwischen digitale Plattformen oder Apps an, über die Sie Ihre VL-Verträge in Echtzeit verwalten, Einzahlungen nachverfolgen und Förderungen automatisch prüfen können.
Diese Entwicklung eröffnet Arbeitnehmern neue Möglichkeiten, ihre Sparstrategie effizienter zu gestalten und die staatliche Förderung optimal auszuschöpfen.
Ein großer Vorteil digitaler VL-Verwaltung liegt in der automatischen Kontrolle der Fördergrenzen und Fristen. Moderne Systeme informieren Sie rechtzeitig, wenn sich gesetzliche Einkommensgrenzen oder Zinssätze ändern oder wenn sich eine Eigenaufstockung lohnt, um die maximale Arbeitnehmer-Sparzulage zu erreichen. Dadurch vermeiden Sie typische Versäumnisse, die sonst zu Förderverlusten führen könnten.
Auch digitale VL-Fondssparpläne erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Über Online-Plattformen können Sie aus einer Vielzahl von Fonds wählen, die speziell für vermögenswirksame Leistungen zertifiziert sind. Viele Anbieter bieten dabei eine integrierte Nachhaltigkeitsbewertung (ESG-Kriterien), was umweltbewussten Anlegern zusätzlichen Mehrwert bietet.
Darüber hinaus lassen sich VL-Verträge heute unkompliziert mit anderen Spar- und Anlagezielen verknüpfen – etwa mit einem ETF-Sparplan oder einem Bausparvertrag. So entsteht eine durchdachte, langfristige Strategie, die alle Komponenten des Vermögensaufbaus digital miteinander verbindet. Wer seine VL digital verwaltet, profitiert nicht nur von Komfort und Übersicht, sondern auch von einer effizienteren Nutzung staatlicher Förderung – ein klarer Schritt Richtung finanzielle Zukunftssicherheit.
Fazit: Ein einfacher und effektiver Weg zum Vermögensaufbau

Die Vermögenswirksamen Leistungen in Kombination mit der Arbeitnehmer-Sparzulage sind ein oft unterschätztes, aber äußerst effektives Instrument für den Vermögensaufbau von Arbeitnehmern. Sie bieten eine einzigartige Möglichkeit, mit Unterstützung des Arbeitgebers und des Staates ein finanzielles Polster aufzubauen.
Die seit 2024 deutlich erhöhten Einkommensgrenzen öffnen die Tür zur Arbeitnehmer-Sparzulage für einen noch größeren Kreis von Personen, was diese Fördermaßnahme attraktiver denn je macht. Ob Sie sich für einen konservativen Bausparvertrag oder ein renditestärkeres Beteiligungssparen entscheiden, hängt von Ihren individuellen Zielen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Wichtig ist, die Fördermöglichkeiten überhaupt zu nutzen.
Denken Sie daran: Die Beantragung der Sparzulage ist kein Hexenwerk. Mit der Einwilligung zur Datenübermittlung und dem entsprechenden Kreuz in Ihrer Steuererklärung sichern Sie sich Ihren Anspruch – und das sogar bis zu vier Jahre rückwirkend! Achten Sie auf die Sperrfrist und nutzen Sie gegebenenfalls die Eigenbeteiligung, um die volle staatliche Unterstützung zu erhalten.
Durch die gezielte Nutzung dieser Instrumente können Sie effektiv Vermögen aufbauen und von staatlichen Förderungen profitieren, die Ihnen sonst entgehen würden. Es ist ein kluger Schritt zu Ihrer finanziellen Sicherheit und Zukunft.








