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Erfahren Sie, wie Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) effizient und korrekt über das ELSTER-Portal abgeben. Diese detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie durch den gesamten Prozess, von der Vorbereitung bis zur erfolgreichen Übermittlung an das Finanzamt, und beleuchtet wichtige Fristen, Tipps und mögliche Fallstricke.
Einleitung: Die Bedeutung der Umsatzsteuervoranmeldung im deutschen Steuerrecht

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist eine der zentralen und wiederkehrenden steuerlichen Pflichten für nahezu jeden Unternehmer in Deutschland, der nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Sie dient dazu, die vom Unternehmen vereinnahmte Umsatzsteuer (oft als Mehrwertsteuer bekannt) und die gezahlte Vorsteuer (die auf Einkäufe und Betriebsausgaben entfällt) in regelmäßigen Abständen an das Finanzamt zu melden.
Dieses Verfahren ermöglicht dem Staat eine zeitnahe Erfassung der fälligen Umsatzsteuern und verhindert hohe Nachzahlungen oder Erstattungen am Jahresende, da die Umsatzsteuerschuld bzw. der Erstattungsanspruch über das Jahr verteilt gemanagt wird.
Die fristgerechte und korrekte Abgabe der UStVA ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht gemäß § 18 Umsatzsteuergesetz (UStG), sondern auch von entscheidender Bedeutung für die Liquidität und die Compliance Ihres Unternehmens. Fehler oder Versäumnisse können zu teuren Säumniszuschlägen, Nachzahlungszinsen oder sogar zu steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen.
Zudem kann eine nicht ordnungsgemäße oder verspätete Abgabe Misstrauen beim Finanzamt erwecken und im schlimmsten Fall eine Betriebsprüfung nach sich ziehen.
Seit vielen Jahren ist die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung ausschließlich auf elektronischem Wege vorgeschrieben. Das hierfür etablierte und vom Finanzamt kostenfrei zur Verfügung gestellte Portal ist ELSTER (ELektronische STeuerERklärung). ELSTER ist die offizielle Schnittstelle zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung und gewährleistet eine sichere und effiziente Übermittlung der Daten.
Dieser umfassende Leitfaden führt Sie detailliert durch den gesamten Prozess der Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER. Er richtet sich an alle Unternehmer, die ihre UStVA eigenständig erstellen und übermitteln möchten, und bietet sowohl eine schrittweise Anleitung als auch wertvolle Hintergrundinformationen, Fristen und praktische Tipps.
Gesetzliche Grundlagen: § 18 UStG und die Pflicht zur elektronischen Übermittlung
Die Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist in § 18 Abs. 1 und 2 UStG verankert. Dort ist festgelegt, dass Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung übermitteln müssen. Der Voranmeldungszeitraum ist in der Regel der Kalendermonat oder das Kalendervierteljahr.
Seit 2005 besteht die Verpflichtung, die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG i. V. m. § 150 Abs. 1 Abgabenordnung (AO)). Die einzige Ausnahme bilden Härtefälle, bei denen die elektronische Übermittlung unzumutbar wäre (z. B. fehlender Internetzugang oder mangelnde technische Ausstattung).
Solche Ausnahmen müssen jedoch beim Finanzamt beantragt und genehmigt werden. Für die überwiegende Mehrheit der Unternehmer ist ELSTER daher der verbindliche Weg.
Vorbereitung: Die notwendigen Unterlagen und Zugangsdaten
Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel zu einer reibungslosen und fehlerfreien Umsatzsteuervoranmeldung. Bevor Sie sich in das ELSTER-Portal einloggen, stellen Sie sicher, dass Sie folgende Unterlagen und Informationen griffbereit haben:
Ihre Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
- Steuernummer: Dies ist Ihre persönliche oder die Ihres Unternehmens zugewiesene Steuernummer vom Finanzamt. Sie ist für die Anmeldung zwingend erforderlich.
- USt-IdNr.: Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten haben. Diese ist insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen innerhalb der EU wichtig und muss in bestimmten Fällen in der UStVA angegeben werden.
ELSTER-Zugangsdaten
Um sich sicher und authentifiziert im ELSTER-Portal anzumelden, benötigen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Authentifizierung:
- ELSTER-Zertifikatsdatei (.pfx-Datei): Dies ist die gebräuchlichste Methode. Sie haben diese Datei bei der Registrierung bei ELSTER heruntergeladen und mit einem Passwort versehen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Datei und das zugehörige Passwort zur Hand haben.
- ELSTER Smartcard oder USB-Stick: Weniger verbreitet bei Einzelunternehmern, aber in größeren Unternehmen oder bei Steuerberatern üblich.
- elektronischer Personalausweis (eID-Funktion): Eine weitere sichere Methode zur Anmeldung. Falls Sie noch kein ELSTER-Konto haben oder Ihr Passwort vergessen haben, müssen Sie sich auf www.elster.de registrieren oder das Passwort zurücksetzen. Der Registrierungsprozess kann einige Tage in Anspruch nehmen, da ein Aktivierungscode per Post zugestellt wird.
Buchhaltungsunterlagen des relevanten Voranmeldungszeitraums
Dies ist der Kern Ihrer Vorbereitung. Sie benötigen eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Geschäftsvorfälle des jeweiligen Monats oder Quartals:
- Einnahmen: Alle Umsätze, die Sie im Voranmeldungszeitraum erzielt haben, aufgeteilt nach Umsatzsteuersätzen (z.B. 19%, 7%, steuerfreie Umsätze).
- Ausgaben: Alle Betriebsausgaben, die Sie getätigt haben, und die darauf entfallende Vorsteuer. Hier ist es wichtig, dass Sie ordnungsgemäße Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer als Belege vorliegen haben, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.
- Besondere Sachverhalte: Eventuelle innergemeinschaftliche Erwerbe, innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse-Charge-Umsätze oder andere spezielle umsatzsteuerliche Sachverhalte. Die meisten Buchhaltungsprogramme generieren diese Daten automatisch oder bieten eine Exportfunktion, die genau auf die Felder der UStVA zugeschnitten ist.
Festlegung des Voranmeldungszeitraums
Überprüfen Sie, für welchen Zeitraum Sie die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen:
- Monatlich: Wenn Ihre Umsatzsteuerschuld im Vorjahr mehr als 7.500 Euro betrug.
- Quartalsweise: Wenn Ihre Umsatzsteuerschuld im Vorjahr zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro lag.
- Jährlich: Wenn Ihre Umsatzsteuerschuld im Vorjahr 1.000 Euro nicht überstieg (hier entfällt die Pflicht zur UStVA, nur eine Jahreserklärung ist nötig).
- Existenzgründer: Im Gründungsjahr und im Folgejahr sind Voranmeldungen immer monatlich abzugeben, unabhängig von der voraussichtlichen Umsatzhöhe.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER
Sobald Sie alle notwendigen Vorbereitungen getroffen haben, können Sie mit der eigentlichen Übermittlung beginnen.
Anmeldung im ELSTER-Portal
- Öffnen Sie Ihren Webbrowser und navigieren Sie zur offiziellen Website: www.elster.de.
- Klicken Sie auf den Button “Login” (oft im oberen rechten Bereich der Seite zu finden).
- Wählen Sie Ihre bevorzugte Anmeldemethode (z.B. “Zertifikatsdatei”).
- Laden Sie Ihre ELSTER-Zertifikatsdatei hoch oder wählen Sie diese aus dem Dateisystem Ihres Computers.
- Geben Sie das zugehörige Passwort ein und klicken Sie auf “Login”. Nach erfolgreichem Login gelangen Sie zu Ihrem persönlichen ELSTER-Benutzerkonto.
Auswahl des Formulars
- Im Hauptmenü oder auf Ihrer Startseite im ELSTER-Portal suchen Sie nach dem Bereich “Formulare & Leistungen” oder “Alle Formulare”.
- Innerhalb dieses Bereichs finden Sie verschiedene Steuerformulare. Wählen Sie den Punkt “Umsatzsteuer-Voranmeldung” aus. Achten Sie darauf, das Formular für das korrekte Veranlagungsjahr auszuwählen.
Eingabe der Steuernummer und des Voranmeldezeitraums
- Das System wird Sie auffordern, Ihre Steuernummer (die des Unternehmens) einzugeben.
- Anschließend wählen Sie den Voranmeldungszeitraum aus, für den Sie die Anmeldung abgeben möchten (z.B. “Kalendermonat” oder “Kalendervierteljahr” und den jeweiligen Monat/Quartal).
Ausfüllen der Umsatzsteuervoranmeldung (Die relevantesten Felder)

Das Formular der Umsatzsteuervoranmeldung ist in verschiedene Abschnitte und Zeilen unterteilt. Konzentrieren Sie sich auf die für Ihr Unternehmen relevanten Felder. Die meisten Felder sind selbsterklärend oder mit hilfreichen Tooltips versehen. Hier sind die wichtigsten Abschnitte:
- Abschnitt B – Lieferungen und sonstige Leistungen (Zeilen 20-42):
- Umsätze zum Regelsteuersatz (19%): Tragen Sie hier die Netto-Umsätze ein, die dem regulären Steuersatz unterliegen (z.B. Zeile 35, Kennzahl 81 für Umsätze zum Steuersatz von 19%).
- Umsätze zum ermäßigten Steuersatz (7%): Falls zutreffend, geben Sie hier die entsprechenden Netto-Umsätze an (z.B. Zeile 32, Kennzahl 82 für Umsätze zum Steuersatz von 7%).
- Steuerfreie Umsätze: Hier sind Umsätze einzutragen, die von der Umsatzsteuer befreit sind (z.B. innergemeinschaftliche Lieferungen in Zeile 21, Kennzahl 41).
- Innergemeinschaftliche Erwerbe: Wenn Sie Waren aus einem anderen EU-Land erworben haben, tragen Sie den Netto-Betrag und den darauf entfallenden fiktiven Steuerbetrag hier ein (z.B. Zeilen 30/31, Kennzahl 89/98).
- Abschnitt D – Vorsteuer (Zeilen 49-66):
- Abziehbare Vorsteuerbeträge (z.B. Zeile 54, Kennzahl 66): Summieren Sie die in Ihren Eingangsrechnungen ausgewiesene und bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) und tragen Sie den Gesamtbetrag hier ein. Dies sind die Beträge, die Sie vom Finanzamt zurückfordern können.
- Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben: Die fiktive Vorsteuer, die Sie im Abschnitt B für innergemeinschaftliche Erwerbe erfasst haben, tragen Sie hier erneut ein (z.B. Zeile 55, Kennzahl 67).
- Abschnitt E – Zusammenfassende Berechnung (Zeilen 67-79):
- Hier berechnet ELSTER automatisch den Saldo aus Ihrer Umsatzsteuerschuld (aus den Einnahmen) und Ihrem Vorsteueranspruch (aus den Ausgaben).
- Das Ergebnis ist entweder eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung (Kennzahl 50, Zeile 70) oder ein Überschuss, der vom Finanzamt erstattet wird (Kennzahl 51, Zeile 71).
- Abschnitt H – Ergänzende Angaben (optional):
- Hier können Sie zusätzliche Erläuterungen oder Hinweise an das Finanzamt geben, falls dies erforderlich ist.
Überprüfung der Eingaben
- Nachdem Sie alle relevanten Felder ausgefüllt haben, klicken Sie auf “Daten prüfen” oder “Berechnung starten” (oder einen ähnlich benannten Button).
- ELSTER führt eine Plausibilitätsprüfung durch und zeigt Ihnen eventuelle Fehler, fehlende Angaben oder Unstimmigkeiten an. Eine detaillierte Fehlermeldung hilft Ihnen, die betreffenden Felder zu finden und zu korrigieren.
- Korrigieren Sie alle angezeigten Fehler sorgfältig. Erst wenn die Prüfung erfolgreich ist, können Sie fortfahren.
Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung
- Nach erfolgreicher Prüfung und wenn alle Daten korrekt sind, klicken Sie auf “Senden” oder “Abschicken”.
- Sie werden eventuell noch einmal aufgefordert, Ihre Identität durch die Eingabe Ihres ELSTER-Passworts zu bestätigen.
- Das System übermittelt Ihre Daten verschlüsselt an das Finanzamt.
Bestätigung und Belegdruck
- Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine Übermittlungsbestätigung von ELSTER. Diese enthält eine Transferticketnummer und eine Auflistung der übermittelten Daten.
- Ganz wichtig: Speichern oder drucken Sie diese Bestätigung für Ihre Unterlagen. Sie ist Ihr Nachweis, dass die Übermittlung fristgerecht und korrekt erfolgt ist.
- Die meisten Buchhaltungsprogramme können die Daten aus der UStVA auch im PDF-Format exportieren. Es ist ratsam, auch diese detaillierte Ansicht der Anmeldung für Ihre Akten zu speichern.
Wichtige Hinweise, Fristen und Besonderheiten
Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sind folgende Punkte essenziell:
Abgabefristen
- Reguläre Fristen: Die Umsatzsteuervoranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums beim Finanzamt eingereicht werden.
- Bei monatlicher Abgabe: 10. des Folgemonats (z.B. für Januar bis 10. Februar).
- Bei quartalsweiser Abgabe: 10. des auf das Quartal folgenden Monats (z.B. für Q1 (Jan-Mär) bis 10. April).
- Zahlungsfrist: Die eventuelle Umsatzsteuer-Vorauszahlung muss ebenfalls bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein. Stellen Sie sicher, dass Sie genügend Zeit für die Banküberweisung einplanen.
- Verlängerung: Fällt der 10. Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV)
- Sie können beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragen, die Ihnen eine zusätzliche Frist von einem Monat gewährt. Das heißt, die UStVA ist dann nicht am 10., sondern am 10. des übernächsten Monats fällig.
- Sondervorauszahlung: Unternehmer, die monatliche UStVA abgeben, müssen mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung eine Sondervorauszahlung leisten. Diese beträgt 1/11 der gesamten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Diese Sondervorauszahlung wird später mit der Jahresumsatzsteuererklärung verrechnet.
- Antragstellung: Der Antrag für die Dauerfristverlängerung kann ebenfalls elektronisch über ELSTER gestellt werden. Er muss bis zur eigentlichen Frist (10. des Folgemonats) der ersten betroffenen UStVA eingereicht werden.
Berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung
- Fehlerkorrektur: Sollten Sie nachträglich Fehler in einer bereits abgegebenen UStVA feststellen (z.B. vergessene Rechnungen, falsche Beträge), sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen. Dies geschieht durch die Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung.
- Vorgehen: Im ELSTER-Portal wählen Sie erneut das Formular für den entsprechenden Zeitraum aus und geben die korrigierten Daten ein. Das System erkennt automatisch, dass es sich um eine Korrektur handelt.
- Wichtig: Selbst kleine Fehler, die sich auf die Umsatzsteuerschuld auswirken, sollten korrigiert werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Nullmeldung
- Wenn Sie in einem Voranmeldungszeitraum keine Umsätze erzielt und keine Vorsteuerabzugsbeträge hatten (z.B. in der Gründungsphase oder bei saisonalen Tätigkeiten), müssen Sie dennoch eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. In diesem Fall handelt es sich um eine Nullmeldung (alle relevanten Felder bleiben leer oder sind mit “0” ausgefüllt). Die Pflicht zur Abgabe entfällt nur, wenn Ihre Jahresumsatzsteuerschuld unter 1.000 Euro liegt und Sie somit generell keine UStVA abgeben müssen.
Aufbewahrungspflicht
- Alle Rechnungen (Ein- und Ausgangsrechnungen), Buchhaltungsunterlagen und die übermittelten ELSTER-Bestätigungen müssen gemäß den gesetzlichen Fristen (in der Regel 10 Jahre) aufbewahrt werden.
Häufige Fallstricke und Best Practices
Um die UStVA so effizient und fehlerfrei wie möglich zu gestalten, sollten Sie einige Best Practices beherzigen und typische Fehler vermeiden:
Genauigkeit der Daten
- Quelle: Die Daten für die UStVA müssen direkt aus Ihrer ordnungsgemäßen Buchhaltung stammen. Vertrauen Sie nicht auf Schätzungen.
- Steuersätze: Achten Sie genau auf die korrekte Anwendung der Steuersätze (19%, 7% oder steuerfrei).
- Doppelerfassungen/Vergessen: Vermeiden Sie, Belege doppelt zu erfassen oder zu vergessen.
Fristgerechte Abgabe
- Kalender: Tragen Sie die Abgabefristen fest in Ihren Kalender ein.
- Erinnerungen: Nutzen Sie digitale Erinnerungen oder die Funktionen Ihres Buchhaltungsprogramms.
- Vorsicht bei Banküberweisungen: Planen Sie bei Zahlungen genügend Puffer für Banklaufzeiten ein, damit das Geld fristgerecht beim Finanzamt ist.
Kontrolle der Bestätigung
- Speichern Sie die ELSTER-Übermittlungsbestätigung immer ab und überprüfen Sie die darin enthaltenen Eckdaten (Zeitraum, Datum, Betrag).
Konsultation eines Steuerberaters
- Komplexe Sachverhalte: Bei komplexen Geschäftsvorfällen (z.B. grenzüberschreitende Lieferungen/Leistungen, Umsatzsteuer in der Baubranche, spezielle Steuerbefreiungen) ist die Konsultation eines Steuerberaters dringend anzuraten. Dieser kann Fehler vermeiden und Sie über alle Besonderheiten informieren.
- Start der Selbstständigkeit: Auch für Existenzgründer, die unsicher sind, ist die Unterstützung durch einen Steuerberater in den ersten Monaten oft eine lohnende Investition.
Integration in die Buchhaltungssoftware
- Viele moderne Buchhaltungsprogramme bieten eine direkte Schnittstelle zu ELSTER. Die UStVA wird direkt im Programm erstellt und kann per Mausklick an ELSTER übermittelt werden. Dies minimiert manuelle Fehler und spart viel Zeit.
Fazit: Mit Sorgfalt und ELSTER zur korrekten Umsatzsteuervoranmeldung

Die regelmäßige und korrekte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist eine unverzichtbare Pflicht für Unternehmer in Deutschland. Während sie auf den ersten Blick komplex erscheinen mag, ist der Prozess mit einer guten Vorbereitung und der Nutzung des ELSTER-Portals gut zu bewältigen.
Indem Sie die hier beschriebene Schritt-für-Schritt-Anleitung befolgen, alle notwendigen Unterlagen bereithalten und die wichtigen Fristen beachten, können Sie Ihre UStVA effizient und fehlerfrei übermitteln. Dies sichert nicht nur Ihre steuerliche Compliance und vermeidet unnötige Kosten durch Säumniszuschläge, sondern trägt auch zu einem geordneten Finanzmanagement Ihres Unternehmens bei.
Bei Unsicherheiten oder komplexeren Sachverhalten ist es jedoch stets ratsam, die Expertise eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Die elektronische Übermittlung über ELSTER macht den Prozess transparent und nachvollziehbar und ist somit ein wesentlicher Baustein für eine moderne und effiziente Steuerverwaltung.








