Rürup- vs Riester-Rente: Steuerliche Vorteile im Check 2025
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Rürup- vs Riester-Rente: Steuerliche Vorteile im Check 2025

Der Leitfaden vergleicht die steuerlichen Vorteile von Rürup- und Riester-Rente 2025.

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Vergleichen Sie die steuerlichen Vorteile von Rürup- und Riester-Rente im Jahr 2025. Dieser detaillierte Leitfaden hilft Selbstständigen und Angestellten, die passende Altersvorsorge basierend auf Einkommen, Zulagen und Absetzbarkeit zu finden.

Während bei der Riester-Rente die Kombination aus Grund- und Kinderzulagen plus „Günstigerprüfung“ im Sonderausgabenabzug überzeugt, punktet die Rürup- (Basis-)Rente mit der Möglichkeit, sehr hohe Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen – besonders attraktiv für Selbstständige und Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz.

Entscheidend ist Ihr persönlicher Steuervorteil: Bei Riester steigt die Effektivförderung, wenn Kinderzulagen fließen und das zu versteuernde Einkommen eher niedrig bis mittel ist; bei Rürup wirkt die Abzugsfähigkeit umso stärker, je höher Ihr Grenzsteuersatz ausfällt. Beide Modelle unterliegen der nachgelagerten Besteuerung im Rentenalter, unterscheiden sich jedoch in Flexibilität und Förderlogik.

Prüfen Sie daher neben der reinen Steuerwirkung auch Eigenbeitragsanforderungen (Riester: i. d. R. 4 % des Vorjahresbruttos bis zur Höchstgrenze), Förderfähigkeit (unmittelbar/mittelbar), Beitragsschwankungen (z. B. bei Selbstständigen), sowie die Einbindung in betriebliche Vorsorge und Liquiditätsplanung. Simulationen mit unterschiedlichen Einkommens- und Familienkonstellationen machen die individuelle Nettowirkung transparent.

Einleitung: Altersvorsorge in Deutschland – Eine Frage der richtigen Strategie

Die private Altersvorsorge gewinnt in Deutschland angesichts des demografischen Wandels und der damit verbundenen Herausforderungen für die gesetzliche Rentenversicherung immer mehr an Bedeutung.

Um die Bürger beim Aufbau einer zusätzlichen Altersabsicherung zu unterstützen, hat der Gesetzgeber zwei staatlich geförderte Produkte geschaffen: die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) und die Riester-Rente. Beide Produkte bieten attraktive steuerliche Anreize, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer Konzeption, ihrer Zielgruppe und den spezifischen Fördermechanismen.

Die Wahl zwischen einer Rürup- und einer Riester-Rente ist keine triviale Entscheidung, denn sie hat weitreichende finanzielle Auswirkungen auf Ihre Steuerlast während der Ansparphase und die Höhe Ihrer späteren Rentenbezüge. Insbesondere im Jahr 2025 ändern sich einige Parameter oder festigen sich die bereits bekannten Regelungen für die nachgelagerte Besteuerung.

Daher ist ein präziser Vergleich der steuerlichen Vorteile und der allgemeinen Merkmale beider Produkte unerlässlich, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, die optimal zu Ihrer individuellen Lebens- und Berufssituation passt.

Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet detailliert die Merkmale, die Förderlandschaft und insbesondere die steuerlichen Aspekte von Rürup- und Riester-Rente, mit einem besonderen Fokus auf die Rahmenbedingungen im Jahr 2025. Er soll Ihnen helfen, die Unterschiede zu verstehen und eine Strategie zu entwickeln, die Ihre Altersvorsorge optimal auf Ihre Bedürfnisse zuschneidet.

Die Riester-Rente: Staatliche Zulagen für Angestellte und Beamte

Die Riester-Rente wurde im Jahr 2002 eingeführt, um Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, eine zusätzliche, staatlich geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen. Ihr Fokus liegt auf staatlichen Zulagen und einem eingeschränkten Sonderausgabenabzug.

Zielgruppe und Förderberechtigung

Die Riester-Rente richtet sich primär an:

  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer: Alle Arbeitnehmer, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten.
  • Beamte, Richter, Soldaten: Personen, die über berufsständische Versorgungswerke pflichtversichert sind oder vergleichbaren Regelungen unterliegen.
  • Arbeitslose: Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II.
  • Eltern in Elternzeit: Solange sie Kindergeld beziehen.
  • Bezieher einer Erwerbsminderungsrente: Wenn sie vor Rentenbeginn versicherungspflichtig waren.
  • Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten: Auch wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind, können sie indirekt \”riestern\”.

Selbstständige sind grundsätzlich nicht unmittelbar riester-förderberechtigt, es sei denn, sie sind freiwillig pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Ehepartner ist förderberechtigt.

Staatliche Zulagen (Stand 2025)

Der Kern der Riester-Förderung sind die staatlichen Zulagen, die direkt auf den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sparer mindestens 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) in ihren Riester-Vertrag einzahlen, jedoch maximal 2.100 Euro pro Jahr.

  • Grundzulage: Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr. Diese erhält jeder unmittelbar Förderberechtigte, der den Mindesteigenbeitrag leistet.
  • Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigende Kind gibt es eine zusätzliche Zulage:
    • 185 € jährlich für Kinder, die vor 2008 geboren wurden.
    • 300 € jährlich für Kinder, die ab 2008 geboren wurden.
  • Berufseinsteiger-Bonus: Berufseinsteiger, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig einen zusätzlichen Bonus von 200 Euro.

Die Zulagen werden vom Staat direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen und erhöhen das angesparte Kapital, was den Zinseszinseffekt verstärkt.

Steuerliche Absetzbarkeit und \”Günstigerprüfung\”

Beiträge zur Riester-Rente können bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierbei wird eine sogenannte Günstigerprüfung vorgenommen:

  • Vergleichsrechnung: Das Finanzamt prüft automatisch, ob die erhaltenen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen vorteilhafter sind.
    • Fall 1: Zulagen vorteilhafter. Wenn die Summe der Zulagen höher ist als die potenzielle Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug (insbesondere bei niedrigerem Einkommen oder vielen Kindern), bleiben die Zulagen die primäre Förderung.
    • Fall 2: Sonderausgabenabzug vorteilhafter. Wenn die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug (insbesondere bei höherem Einkommen oder wenigen Kindern) die Summe der Zulagen übersteigt, wird die Differenz zwischen der Steuerersparnis und den bereits erhaltenen Zulagen vom Finanzamt erstattet.

Dieses System stellt sicher, dass Riester-Sparer immer die für sie günstigste Förderung erhalten, entweder durch direkte Zulagen oder durch eine Steuererstattung.

Besteuerung in der Auszahlungsphase (Nachgelagerte Besteuerung)

Die Rentenzahlungen aus der Riester-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge in der Ansparphase gefördert werden, die Rentenzahlungen im Alter jedoch voll versteuert werden müssen.

  • Anteil der Besteuerung 2025: Im Jahr 2025 beträgt der zu versteuernde Anteil der Riester-Rente 83,5 %.
  • Anstieg über die Zeit: Dieser Anteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis er im Jahr 2040 100 % erreicht. Für spätere Rentenjahrgänge sind die gesamten Riester-Rentenbezüge somit voll steuerpflichtig.

Der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung liegt darin, dass der persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger ist als während der aktiven Erwerbsphase.

Flexibilität: Teilkapitalauszahlung möglich

Die Riester-Rente bietet unter bestimmten Bedingungen eine gewisse Flexibilität bei der Auszahlung:

  • Teilkapitalauszahlung: Bis zu 30 % des angesparten Kapitals können zu Rentenbeginn (spätestens mit 68 Jahren) als einmalige Summe ausgezahlt werden.
  • Voraussetzung: Diese Kapitalauszahlung muss voll versteuert werden. Der verbleibende Betrag wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
  • Wohn-Riester: Auch für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum kann Riester-Kapital entnommen werden (Wohn-Riester), wobei dies jedoch nachgelagert über das Wohnförderkonto versteuert wird.

Die Rürup-Rente (Basisrente): Hohe steuerliche Absetzbarkeit für Selbstständige

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, wurde ebenfalls im Jahr 2005 eingeführt und ist primär auf die Bedürfnisse von Selbstständigen und Freiberuflern zugeschnitten, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ihr Hauptmerkmal ist die hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.

Zielgruppe und Berechtigung

Die Rürup-Rente ist insbesondere für folgende Personengruppen attraktiv:

  • Selbstständige und Freiberufler: Die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit keine Ansprüche auf Riester-Förderung haben.
  • Gut verdienende Arbeitnehmer: Auch Angestellte können eine Rürup-Rente abschließen, wenn sie hohe Beiträge steuerlich geltend machen möchten und der Riester-Höchstbetrag von 2.100 Euro nicht ausreicht oder die Zulagen nicht attraktiv sind.
  • Personen mit hohem Grenzsteuersatz: Die von der hohen Absetzbarkeit in der Ansparphase profitieren können.

Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (Stand 2025)

Die Beiträge zur Rürup-Rente können in der Ansparphase als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wobei der förderfähige Höchstbetrag an den jährlichen Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt ist.

  • Förderungssatz: Im Jahr 2025 können Beiträge zur Rürup-Rente zu 100 % als Sonderausgaben abgesetzt werden.
  • Höchstbetrag 2025:
    • Für Alleinstehende können Beiträge bis zu 29.344 € pro Jahr vollständig abgesetzt werden.
    • Für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner können Beiträge bis zu 58.688 € pro Jahr vollständig abgesetzt werden.

Diese sehr hohen Abzugsbeträge machen die Rürup-Rente besonders für Personen mit hohem Einkommen und entsprechend hohem Grenzsteuersatz attraktiv. Die Steuerersparnis ist direkt proportional zum persönlichen Steuersatz und kann erheblich sein.

Besteuerung in der Auszahlungsphase (Nachgelagerte Besteuerung)

Auch die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

  • Anteil der Besteuerung 2025: Im Jahr 2025 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rürup-Rente 85 %.
  • Anstieg über die Zeit: Dieser Anteil steigt jährlich um 1 Prozentpunkt, bis er im Jahr 2040 100 % erreicht. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Rentenbezüge aus Rürup-Verträgen voll steuerpflichtig.

Wie bei der Riester-Rente wird auch hier davon ausgegangen, dass der individuelle Steuersatz im Rentenalter niedriger sein wird.

Keine Flexibilität: Nur lebenslange Rentenzahlung

Ein wesentlicher Unterschied zur Riester-Rente ist die eingeschränkte Flexibilität der Rürup-Rente:

  • Keine Kapitalauszahlung: Die Rürup-Rente sieht ausschließlich eine lebenslange Rentenzahlung vor. Eine einmalige Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn ist nicht möglich.
  • Keine Beleihung, Vererbung oder Übertragung: Der Vertrag kann nicht beliehen, vererbt (außer an den Ehepartner oder kindergeldberechtigende Kinder über eine Rentenfortzahlung) oder übertragen werden. Er dient rein der Altersvorsorge.
  • Kündigung: Eine Kündigung des Vertrages ist nicht möglich; er kann lediglich beitragsfrei gestellt werden.

Vergleich und Entscheidungshilfe: Riester oder Rürup?

Die Entscheidung zwischen Riester- und Rürup-Rente hängt maßgeblich von Ihrer individuellen beruflichen Situation, Ihrem Einkommen, Ihren Familienverhältnissen und Ihren persönlichen Vorsorgezielen ab. Es gibt keine pauschale \”beste\” Lösung.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick (Stand 2025)

KriteriumRiester-RenteRürup-Rente (Basisrente)
ZielgruppePrimär sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und BeamtePrimär Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener
FörderungStaatliche Zulagen (Grund- und Kinderzulagen), zzgl. Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung)Hoher Sonderausgabenabzug der Beiträge
Max. Sonderausgabenabzug 20252.100 € pro Jahr29.344 € (Alleinstehende), 58.688 € (Verheiratete)
Besteuerung Auszahlphase 2025Nachgelagerte Besteuerung: 83,5 % steuerpflichtig, steigend bis 100 % in 2040Nachgelagerte Besteuerung: 85 % steuerpflichtig, steigend bis 100 % in 2040
FlexibilitätBis zu 30 % Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn möglich; Wohn-RiesterAusschließlich lebenslange Rentenzahlung, keine Kapitalauszahlung
VererbbarkeitEingeschränkt an Ehepartner und kindergeldberechtigte KinderEingeschränkt an Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder über Rentenfortzahlung

Wer profitiert mehr von Riester?

Die Riester-Rente ist besonders attraktiv für:

  • Familien mit vielen Kindern: Die Kinderzulagen machen Riester oft sehr rentabel.
  • Personen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen: Hier können die Zulagen einen Großteil des Beitrags ausmachen und die Förderung ist in Relation zum Einkommen besonders hoch.
  • Arbeitnehmer und Beamte: Die automatisch förderberechtigt sind und keine hohen Steuervorteile durch Absetzbarkeit benötigen.
  • Berufseinsteiger: Profitieren vom einmaligen Bonus.
  • Personen, die etwas Flexibilität bei der Auszahlung wünschen: Die Option der Teilkapitalauszahlung kann vorteilhaft sein.

Wer profitiert mehr von Rürup?

Die Rürup-Rente ist die bessere Wahl für:

  • Selbstständige und Freiberufler: Die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und von der staatlichen Förderung profitieren möchten.
  • Gut verdienende Arbeitnehmer und Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz: Die von der hohen steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge profitieren und dadurch eine erhebliche Steuerersparnis erzielen können.
  • Personen, die eine reine Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht wünschen: Und denen die starre Auszahlungsform nichts ausmacht.
  • Ältere Selbstständige: Die spät mit der Altersvorsorge beginnen, da hier keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist (im Gegensatz zu vielen privaten Rentenversicherungen) und die Beiträge dennoch abgesetzt werden können.

Wichtige Überlegungen zur Entscheidung

  • Ihre berufliche Situation: Sind Sie Angestellter oder Selbstständiger? Dies ist der primäre Indikator für die Förderberechtigung.
  • Ihr Einkommen und Ihr Grenzsteuersatz: Je höher Ihr Einkommen und Ihr Grenzsteuersatz, desto attraktiver wird die Rürup-Rente aufgrund der hohen Absetzbarkeit. Bei niedrigerem Einkommen können die direkten Zulagen der Riester-Rente vorteilhafter sein.
  • Ihre Familienplanung: Für Familien mit Kindern kann die Riester-Rente aufgrund der Kinderzulagen sehr attraktiv sein.
  • Ihre Flexibilitätswünsche: Wünschen Sie sich die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung oder reicht Ihnen eine lebenslange Rente?
  • Ihre Risikobereitschaft und Anlagepräferenzen: Beide Produkte können in verschiedenen Anlageformen (z.B. fondsgebunden) angeboten werden.

Fazit: Eine individuelle Entscheidung mit langfristiger Wirkung

Die Wahl zwischen Rürup- und Riester-Rente ist eine der wichtigsten Entscheidungen für Ihre private Altersvorsorge. Beide Produkte bieten erhebliche steuerliche Vorteile und sind darauf ausgelegt, Ihnen den Aufbau eines zusätzlichen finanziellen Polsters im Alter zu erleichtern. Doch sie sind für unterschiedliche Bedürfnisse und Lebenssituationen konzipiert.

Die Riester-Rente punktet im Jahr 2025 mit ihren staatlichen Zulagen und der „Günstigerprüfung“ beim Sonderausgabenabzug, was sie besonders für Familien und Personen mit geringerem Einkommen attraktiv macht. Die Option einer Teilkapitalauszahlung bietet zudem eine gewisse Flexibilität.

Die Rürup-Rente brilliert im Jahr 2025 durch die volle Absetzbarkeit von sehr hohen Beitragsbeträgen, was sie zu einem unverzichtbaren Instrument für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz macht. Ihre Stärke liegt in der massiven Steuerersparnis während der Ansparphase.

Letztendlich gibt es keine Universallösung. Eine fundierte Entscheidung erfordert eine sorgfältige Analyse Ihrer aktuellen und zukünftigen finanziellen Situation, Ihrer Steuerlast, Ihrer Familienplanung und Ihrer persönlichen Präferenzen. Eine umfassende und unabhängige Beratung durch einen Finanzexperten ist daher dringend zu empfehlen.

Dieser kann Ihre individuelle Situation bewerten und Ihnen helfen, die für Sie passende Altersvorsorgestrategie zu entwickeln und die langfristigen Auswirkungen der verschiedenen Optionen genau zu verstehen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Altersvorsorge optimal gestalten und die maximalen steuerlichen Vorteile nutzen können.

Zusätzlich wichtig: Riester setzt in der Regel eine unmittelbare Förderberechtigung voraus (z. B. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung); über den Partner ist eine mittelbare Förderung möglich. Es gibt Grund- und Kinderzulagen sowie Wohn-Riester für selbstgenutzte Immobilien. Allerdings gelten Garantie- und Produktvorgaben, die die Anlagefreiheit begrenzen und die Effektivkosten beeinflussen können.

Rürup (Basisrente) ist deutlich restriktiver in der Auszahlung: meist lebenslange Rente ohne Kapitalwahlrecht, eingeschränkte Vererbbarkeit nur über Hinterbliebenen-Optionen, dafür pfändungs- und insolvenzgeschützt in bestimmten Konstellationen. Beide Varianten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung im Rentenbezug; die individuelle Steuerlast im Alter ist daher zentral.

Prüfen Sie außerdem Beitragsflexibilität (Zuzahlungen/Beitragsferien), Tarifkosten, Anlagekonzept (klassisch vs. fondsgebunden) und die Integration in Ihre Gesamtstrategie – etwa im Zusammenspiel mit betrieblicher Altersversorgung, Liquiditätsplanung und Notgroschen. So wird aus der Wahl zwischen Riester und Rürup eine strategische Entscheidung, die zu Ihrer Lebensphase, Ihrem Cashflow und Ihrem Risikoprofil passt.

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